Die Berliner Übernachtungssteuer

Ab dem 01.01.2014 wird in Berlin die sogenannte City Tax oder auch Bettensteuer/Übernachtungssteuer nun für alle erfolgten Übernachtungen in unserer Stadt fällig. Diese zusätzliche Gebühr muss jedem Gast durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb auf Basis der zu erstellenden Rechnung ausgeweisen werden.

Bei dem Aufschlag handelt es sich um eine Gebühr in Höhe von 7,5 % auf den jeweiligen Netto-Übernachtungspreis und ist damit variabel.

Geschäftsreisende sind leider ab dem 01.04.2024 ebenfalls von diesen zusätzlichen Kosten betroffen. Die bisherigen Ausnahmen bestehen nicht mehr.


Jeder Übernachtungsbetrieb in Berlin, so auch wir, muss die CityTax auf die Rechnungen aufschlagen, einbehalten und anschließend regelmäßig an das zuständige Berliner Finanzamt abführen.

Die Übernachtungssteuer wird in unseren Rechnungen für Sie und Ihre Buchhaltung bzw. Steuerberater separat und übersichtlich als separater Posten aufgeführt. Mit diesem Beleg weisen Sie Ihrerseits die erfolgte Zahlung nach und können diese dann zu einem späteren Zeitpunkt als verauslagte Kosten, denkbar wäre beispielsweise im Rahmen der Betriebsausgaben, verrechnen.

Bei Fragen zu dem Thema sprechen Sie uns bitte einfach an.  Elster mit Kopfkissen im Schnabel


Details und erläuternde Unterlagen zu dem Thema können Sie hier herunterladen:

 


Weiterführende Informationen zu der Steuer finden Sie auf der offiziellen Seite der Senatsverwaltung für Finanzen.


Telefon: 030 / 50 17 49 32

eMail: info(at)bau(dot)unterkunft(dot)de

Fax: 030 / 50 17 49 31